Gemäß § 39 DSGVO benötigt man einen Datenschutzbeauftragten ab 20 Beschäftigten. Wenn man ständig mit der automatisierten Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten (politische Überzeugung, Gesundheit, sexuelle Orientierung, ethnische/religiöse Daten) konfrontiert ist, ist auch unabhängig von der Mitarbeiteranzahl ein Datenschutzbeauftragter notwendig.
Vor allem im B2C Bereich ist das Risiko auf Grund der sensiblen Daten sehr hoch. Aber auch im B2B Bereich besteht ein hohes Risiko in Bereichen wie z.B. Callcenter, MVZ, Banken, Pflegediensten.
Das Gesetz lässt die Besetzung des Postens durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu, was fast immer die beste und günstigste Lösung für Ihr Unternehmen ist. Warum? Keine Fortbildungskosten, höchste Expertise und Erfahrung, kein Problem bei Kündigung des internen Datenschutzbeauftragten durch beide Parteien.
Branchen mit sensiblen Daten (laut Art. 9) oder Branchen, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten, zahlen 50% Aufpreis auf alle Pakete.
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