Finanzierung und Liquiditätshilfen

Die zentrale Botschaft der Bundesregierung:

Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich Jede und Jeder verlassen.

Wir sind für Sie da.

Wir lassen unsere Mandanten und Partner nicht im Stich und stehen Ihnen in der aktuellen Situation zur Seite. Gerne helfen wir Ihnen bei allen komplexen bürokratischen Prozessen, um die von der Bundesregierung ausgesprochenen Unterstützungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen zu beantragen.

Das Schutzschild der Regierung enthält verschiedene Maßnahmen, wie flexibleres Kurzarbeitergeld, steuerliche Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen sowie neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen, um die Liquidität von Unternehmen zu schützen. Im Folgenden haben wir diese Maßnahmen für Sie aufgelistet und geben einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen.

Bei Fragen rund um Finanzierung oder Liquiditätshilfen in der Corona-Krise sind wir für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

 

hilfsprogramme der kfw

Die KfW bietet für durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit eines Kredites an.

Bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 liegt der Fokus auf dem Förderansatz „RISIKOENTLASTUNG“ für die begleitende Bank durch eine umfassende Haftungsfreistellung.

Die KfW verfolgt dabei folgende wesentliche Leitgedanken:

  • Schnelle KfW-Kreditentscheidung – eingehende Anträge sollen am Tag des Eingangs bearbeitet und beschieden werden
  • Finanzierung von Investitions- und Betriebsmittelvorhaben in Deutschland
  • Deutliche Risikoentlastung der begleitenden Hausbank auch bei einer schlechten Risikoklassifizierung

VORAUSSETZUNG:

  • Unternehmen darf sich bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben
  • Beitrag der Gesellschafter (Bürgschaft des Gesellschafter, fallbezogen zusätzliches Eigenkapital)

KONDITIONEN:

  • Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank: 
     
    • Für große Unternehmen bis zu 80% Risikoübernahme
    • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% Risikoübernahme. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. (Haftungsfreistellung erfolgt nur bei entsprechender Bonität des Unternehmens).
  • Je Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. 
    Der Kredithöchstbetrag ist hierbei begrenzt auf:

    • 25% des Jahresumsatzes 2019
    • oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 
    • oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen 
    • oder 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

 

BESONDERHEITEN

Die KfW verzichtet bei kleinen Finanzierungen bis zu 3 Mio. Euro auf eine eigene Risikoprüfung und hat für die Banken einen "Fast-Track" eingerichtet, um das Rating der anfragenden Unternehmen ohne weitere Dokumentation zu ermöglichen.

Ziel ist es, die eingehenden Anträge noch am Tag ihres Eingangs bei der KfW zu bearbeiten und zu bewilligen. 

 

START DER AUSZAHLUNGEN: 14.04.2020

* Auch Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind können ebenfalls einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. (Eigenkapital)

FÖRDERPROGRAMME DER BÜRGSCHAFTSBANKEN:

Die Maßnahmen des Bundes sowie der Bundesländer zur wirtschaftlichen Bewältigung der "Corona-Krise" sehen für die Bürgschaftsbanken Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vor.

ERWEITERUNGEN DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR AUSFALLBÜRGSCHAFTEN:

  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
  • Erhöhung der Risikoübernahme des Bundes durch Anhebung der Rückbürgschaft
  • Maßnahmen zur beschleunigten Entscheidungsfindung

 

Mit diesen Maßnahmen werden branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe unterstützt und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.

 

VORAUSSETZUNG:

Das Unternehmen und sein Geschäftsmodell muss vor Ausbruch der Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

* Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

FÖRDERPROGRAMME DER BUNDESLÄNDER:

Die Förderinstitute der Bundesländer bieten weiterhin ein vielfältiges Angebot an Förderprogrammen an. Durch die Corona-Krise sind die Konditionen der Programme oftmals deutlich verbessert worden.

SOFORTHILFEPROGRAMME DES BUNDES:

Im Zuge des Maßnahmenpakets des Bundes zur Bekämpfung und Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie steht kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung.

UNTERSTÜTZUNG DES BUNDES FÜR KLEINE UNTERNEHMEN, SELBSTÄNDIGE UND FREIBERUFLER PER SOFORTHILFE:

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Unterstützungssumme richtet sich hierbei nach der Mitarbeiteranzahl Ihres Unternehmens:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern – bis EUR 9 Tsd.
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern – bis EUR 15 Tsd.

Zusätzlich erhalten Selbstständige leichteren Zugang zur Grundsicherung, damit der Lebensunterhalt und die Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt und die Leistungen sollen schnell ausgezahlt werden.

SOFORTHILFEPROGRAMME DER BUNDESLÄNDER:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach der Mitarbeiteranzahl des Unternehmen und entspricht dem unmittelbar infolge der Corona- Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch (für maximal 3 Monate), höchstens jedoch den jeweils genannten Förderbeträgen.

Sprechen Sie uns an

Bei Fragen rund um Finanzierung oder Liquiditätshilfen in der Corona-Krise stehen wir Ihnen gerne zu Seite. Wir unterstützen Sie bei den teilweise komplexen und leider immer noch bürokratischen Prozessen, die mit der Beantragung der steuerlichen Erleichterungen und weiterer Unterstützungsprogramme einhergehen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei den Bankgesprächen brauchen.

 

Für spontane Besprechungsanfragen können Sie hier Termine buchen oder unsere Berater direkt kontaktieren:

 

ANSPRECHPARTNER 
Dipl. Kfm. Thomas Lenz
M: thomas.lenz@schwienbacher-gruppe.com

WIR ALS DIGITALKANZLEI STEHEN IHNEN JEDERZEIT ALS ANSPRECHPARTNER ZUR VERFÜGUNG UND WÜNSCHEN IHNEN IN DIESER SCHWIERIGEN ZEIT VIEL KRAFT.

Datum

30.03.2020

verfasst von:

Dipl.-Kfm. Thomas Lenz

Weitere Beiträge:

Jahresrückblick Teil 1

Jahresreport 2020 WORUM GEHTS Das letzte Jahr war turbulent und hat uns allen viel abverlangt. Corona, Brexit und die Präsidentschaftswahlen

Mehr lesen »
Corona-Krise

Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 01.07.2020

Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 01.07.2020 Beschluss der Koalitionsspitze vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und um die Kauflust der Konsumenten anzukurbeln, beschloss die Koalitionsspitze nun die vorübergehende Senkung

Mehr lesen »

jetzt kontakt aufnehmen

Sie wünschen persönliche Beratung für Ihr Steueranliegen oder Sie haben Fragen?