Pauschalierter Verlustrücktrag

Corona-Sofortmaßnahme
-pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus 2020

Zur Bewältigung der aktuellen Krise haben wir bereits einige Maßnahmen und Empfehlungen vorgestellt. Nun stellen wir Ihnen eine weitere Unterstützungsmaßnahme vor, die das Bundesministerium für Finanzen (BMFI) mit Datum 24.04.2020 für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, bekanntgegeben hat.

 

Soweit eine steuerliche Veranlagung für 2019 noch nicht erfolgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer für 2019 stellen. Die Gewerbesteuer ist von dieser Maßnahme ausgeschossen.

 

Welchen Effekt hat das

Dies ermöglicht Ihnen einen vorzeitigen Verlustrücktrag für das Jahr 2020. Beim Verlustrücktrag werden Einnahmeverluste mit Steuervorauszahlungen verrechnet, was positive Auswirkungen auf etwaige Steuerrückerstattungen hat.

 

Damit wird vorgezogen, was normalerweise erst mit der Veranlagung für das Jahr 2020, frühestens Anfang 2021 erfolgen könnte. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag stellt für Sie daher keine „echte“ Steuererleichterung dar, sondern die (teilweise) Vorwegnahme einer zu erwartenden Steuerrückzahlung im nächsten Jahr.


Die Maßnahme hat damit eher den Charakter einer zusätzlichen Liquiditätshilfe zur Überbrückung der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich große Teile der deutschen Unternehmen befinden.

wir unterstützen sie

Die Berater der digitalkanzlei unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung dieser und weiterer steuerlicher Unterstützungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

Sprechen Sie uns an

Wir unterstützen Sie gerne bei den Herausforderungen, die die Corona-Krise für uns alle mit sich bringt und helfen Ihnen, aus der Krise eine Chance zu machen.

 

Für spontane Besprechungsanfragen können Sie hier Termine buchen oder unsere Berater direkt kontaktieren:

 

ANSPRECHPARTNER

Allgemein
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Digitalisierung & Prozesse

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wir als digitalkanzlei stehen ihnen jederzeit als ansprechpartner zur verfügung und wünschen ihnen in dieser schwierigen zeit viel kraft.​

datum

14.05.2020

verfasst von:

Dipl.-Kfm. Thomas Lenz​

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