Die einkommensteuerliche Behandlung des Immobilienverkaufs bei Scheidung
Die einkommensteuerliche Behandlung des Immobilienverkaufs bei Scheidung Einleitung In diesem Artikel möchten wir dir einen umfassenden Einblick in die einkommensteuerliche
Startseite » Aktuelles » Pauschalierter Verlustrücktrag
Zur Bewältigung der aktuellen Krise haben wir bereits einige Maßnahmen und Empfehlungen vorgestellt. Nun stellen wir Ihnen eine weitere Unterstützungsmaßnahme vor, die das Bundesministerium für Finanzen (BMFI) mit Datum 24.04.2020 für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, bekanntgegeben hat.
Soweit eine steuerliche Veranlagung für 2019 noch nicht erfolgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer für 2019 stellen. Die Gewerbesteuer ist von dieser Maßnahme ausgeschossen.
Dies ermöglicht Ihnen einen vorzeitigen Verlustrücktrag für das Jahr 2020. Beim Verlustrücktrag werden Einnahmeverluste mit Steuervorauszahlungen verrechnet, was positive Auswirkungen auf etwaige Steuerrückerstattungen hat.
Damit wird vorgezogen, was normalerweise erst mit der Veranlagung für das Jahr 2020, frühestens Anfang 2021 erfolgen könnte. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag stellt für Sie daher keine „echte“ Steuererleichterung dar, sondern die (teilweise) Vorwegnahme einer zu erwartenden Steuerrückzahlung im nächsten Jahr.
Die Maßnahme hat damit eher den Charakter einer zusätzlichen Liquiditätshilfe zur Überbrückung der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich große Teile der deutschen Unternehmen befinden.
Die Berater der digitalkanzlei unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung dieser und weiterer steuerlicher Unterstützungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.
Wir unterstützen Sie gerne bei den Herausforderungen, die die Corona-Krise für uns alle mit sich bringt und helfen Ihnen, aus der Krise eine Chance zu machen.
Für spontane Besprechungsanfragen können Sie hier Termine buchen oder unsere Berater direkt kontaktieren:
ANSPRECHPARTNER
Allgemein
Dipl.-Kfm. Thomas Lenz
M: thomas.lenz@schwienbacher-gruppe.com
Digitalisierung & Prozesse
Tilman Walch
M: tilman.walch@schwienbacher-gruppe.com
Kommunikation
Micha Neubert
Die einkommensteuerliche Behandlung des Immobilienverkaufs bei Scheidung Einleitung In diesem Artikel möchten wir dir einen umfassenden Einblick in die einkommensteuerliche
Jahresreport 2020 WORUM GEHTS Das letzte Jahr war turbulent und hat uns allen viel abverlangt. Corona, Brexit und die Präsidentschaftswahlen
Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 01.07.2020 Beschluss der Koalitionsspitze vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und um die Kauflust der Konsumenten anzukurbeln, beschloss die Koalitionsspitze nun die vorübergehende Senkung
Sie wünschen persönliche Beratung für Ihr Steueranliegen oder Sie haben Fragen?